📷 «Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.» ~ § 1619 BGB Von Daniel Fallenstein Jahrgang 1982, Migrationshintergrund. Alle Beiträge von Daniel Fallenstein anzeigen.